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Nachträgliche Ausfuhr in ein Drittland

Sie können Ihre Bestellung entweder mit einer Lieferadresse in Deutschland (DE) aufgeben oder die Ware direkt bei uns abholen.

Bitte informieren Sie uns darüber, dass Sie die Ware innerhalb von zwei Wochen nach der Abholung bzw. Lieferung aus der Europäischen Union ausführen werden, und teilen Sie uns die endgültige Lieferadresse mit.

Anschließend stellen wir Ihnen die erforderlichen Ausfuhrunterlagen, einschließlich der Zollanmeldung und der Handelsrechnung, zur Verfügung.

Nach erfolgter Ausfuhr benötigen wir einen Ausfuhrnachweis, der von der für die Ausfuhr zuständigen Zollbehörde unterschrieben und abgestempelt wurde.

Sobald uns der offizielle Ausfuhrnachweis (das vom Zoll abgestempelte Dokument) vorliegt, erstatten wir Ihnen die von Ihnen gezahlte Mehrwertsteuer.

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