Gesetzliche Mehrwertsteuer (EU-Länder)

Auf der Rechnung wird der MwSt.-Satz des Bestimmungslandes berücksichtigt (Ausnahme Reihengeschäft).

Die Mehrwertsteuer wird dort gezahlt, wo der Verbrauch von Waren und Dienstleistungen stattfindet. Ein Unternehmer, der Waren an einen Unternehmer in einem anderen EU-Mitgliedsstaat liefert, ist regelmäßig von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Dazu gehören aber Nachweis- und Meldepflichten.

Tragen Sie dazu bitte die gültige Umsatzsteuer-ID des Rechnungsempfängers in das dafür vorgesehen Feld bei der Rechnungsadresse ein.

Alternativ können Sie Ihre Umsatzsteuer-ID auch schon im Vorfeld in Ihrem Kundenbereich unter "Ihre Daten" hinterlegen, sodass diese automatisch bei künftigen Bestellungen berücksichtigt wird. Sobald Sie einen abweichenden Rechnungsempfänger eintragen, muss die Umsatzsteuer-ID entsprechend angepasst werden.

Bitte beachten Sie, dass wir eine Umsatzsteuer-ID nur dann für die steuerfreie Rechnungsstellung berücksichtigen können, wenn diese zum Zeitpunkt der Bestellung korrekt vorliegt.

Wir bitten um Ihr Verständnis dafür, dass wir bereits ausgestellte und bezahlte Rechnungen nicht nachträglich anpassen können, sofern die gültige Umsatzsteuer-ID nicht zum Zeitpunkt der Bestellung vorlag.